Kurzüberblick
Der Förderverein des Eldaring e.V. unterstützt langfristig und vorausschauend Menschen und Veranstaltungen, die dem Selbstverständnis und den Zielen des Eldaring e.V. entsprechen. Die Finanzierung erfolgt durch Mitgliedsbeiträge, Spenden sowie Fundraisingaktionen. Die verfügbaren Mittel werden anteilig für Verwaltung, Rücklagen und Förderzwecke eingesetzt.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Eine Förderung richtet sich insbesondere an Kinder und Jugendliche sowie an
unterstützungsbedürftige Personen, darunter Rentner, Schüler, Studierende, Empfänger von Sozialleistungen und Menschen mit Schwerbehinderung.
Ebenso können Personen in besonderen finanziellen Notlagen unterstützt werden, etwa bei kurzfristiger Arbeitslosigkeit oder außergewöhnlichen Belastungen. Voraussetzung für jede Förderung ist die Anerkennung des Selbstverständnisses des Eldaring e.V.
Was wird gefördert?
Gefördert werden vor allem die Teilnahme an Veranstaltungen des Eldaring e.V., insbesondere am Eldathing, sowie an Ostara-, IASC- und weiteren Asatru-Veranstaltungen.
Darüber hinaus können auch andere heidnische Veranstaltungen sowie Sachleistungen oder Hilfsmittel zur Teilnahme am heidnischen Leben nach Einzelfallprüfung unterstützt werden.
Nicht gefördert werden private Reisen oder Anschaffungen ohne inhaltlichen Bezug zum Förderzweck, wie etwa Autokäufe.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der persönlichen Situation der Antragstellenden, der Art der beantragten Förderung und den verfügbaren Vereinsmitteln.
Kinder und Jugendliche können nach Möglichkeit bis zu einer vollständigen Kostenübernahme gefördert werden, bei Erwachsenen erfolgt die Förderung in der Regel anteilig.
Wie läuft der Förderantrag ab?
Die Förderung wird über einen Antrag beim Förderverein beantragt. Dieser enthält eine kurze Begründung sowie Angaben zur Veranstaltung oder zur benötigten Sachleistung.
Bei Veranstaltungen mit Stornofrist entscheidet der Vorstand rechtzeitig vor deren Ablauf
verbindlich über Zu- oder Absage und die Höhe der Förderung.
Förderungen erfolgen ausschließlich per Überweisung an den Veranstalter oder als Sachleistung. Ein rechtlicher Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Bei Fragen zur Förderung oder zum Antragsverfahren steht der Vorstand des Fördervereins gerne zur Verfügung.