Förderrichtlinien des Fördervereins des Eldaring e.V.
1. Grundsätze und Ziele
Der Förderverein des Eldaring e.V. unterstützt langfristig und vorausschauend bedürftige Personen sowie Veranstaltungen, die im Einklang mit dem Selbstverständnis des Eldaring e.V. stehen. Alle Antragsteller müssen dieses Selbstverständnis sowie die Vereinsziele und -zwecke des Eldaring e.V. anerkennen und entsprechend handeln.
2. Finanzierung und Mittelverwendung
2.1 Einnahmequellen
Mitgliedsbeiträge
Spenden (einschließlich zweckgebundener „Bettenspenden“ auf Abruf)
Fundraisingaktivitäten (wie z.B. „Kinderauktionen“)
Überschüsse aus der Durchführung von Veranstaltungen
2.2 Mittelverwendung
Maximal 50% des zum 1. des jeweiligen Quartals vorhandenen Vereinsvermögens werden für Fördermaßnahmen eingesetzt
Circa 33% bleiben für vereinsinterne Verwaltung und Organisation reserviert
Etwa 50% werden als Rücklagen gebildet
3. Förderfähige Personenkreise
3.1 Zielgruppen
Kinder und Jugendliche
Unterstützungsbedürftige Personen (z.B. Rentner, Schüler, Studenten, Geringverdiener, Empfänger von Sozialleistungen, Schwerbehinderte)
Personen in besonderen finanziellen Notlagen (z.B. bei kurzfristiger Arbeitslosigkeit, Unwetterkatastrophen oder während einer Pandemie)
3.2 Ausschlusskriterien
Nicht gefördert werden Anträge von Personen für nicht bedürftige Zwecke, wie beispielsweise für Reisen (z.B. Islandflüge) oder Anschaffungen (z.B. Autokäufe).
4. Förderfähige Veranstaltungen und Maßnahmen
4.1 Förderfähige Veranstaltungen
Eldathing und weitere Veranstaltungen des Eldaring e.V.
Veranstaltungen der Herde (Mitsommer, Berkum, Jul, Workshops)
Ostaraveranstaltungen der Lokis Lapsus GbR/Eldaring
IASC und andere Asatru-Veranstaltungen
Veranstaltungen anderer heidnischer Vereine (z.B. Tempelbau e.V., PFI e.V., VFGH e.V., AEN e.V.)
Weitere Veranstaltungen mit heidnischem Bezug (z.B. ICCS)
4.2 Weitere förderfähige Maßnahmen
Beschaffung von Hilfsmitteln (durch Miete oder Kauf) zur Unterstützung benachteiligter Personen, um am heidnischen Leben teilnehmen zu können (z.B. Auffahrrampen für Rollstühle)
Weitere Maßnahmen nach Einzelfallprüfung, wobei die Förderung stets verhältnismäßig sein muss
5. Antragsverfahren
5.1 Antragstellung
Formlose Anträge mit kurzer Begründung per E-Mail oder über die Webseite foederverein.eldaring.de
Bei Veranstaltungen mit kostenfreier Stornofrist müssen Anträge spätestens 4 Wochen vor Ablauf dieser Frist eingehen
5.2 Erforderliche Angaben
Mitgliedschaft im Eldaring e.V. oder in anderen heidnischen Organisationen (freiwillige Angabe)
Nicht-Mitglieder müssen das Selbstverständnis, die Ziele und Zwecke des Eldaring e.V. bejahen
Wahrheitsbestätigung durch den Antragsteller: „Ich bestätige bei den Göttern, dass die oben genannten Angaben der Wahrheit entsprechen“
Unterzeichnung der entsprechenden Datenschutzerklärung
5.3 Bearbeitungsverfahren
Prüfung des Antrags durch den Vorstand
Verbindliche Zu- oder Absage vor Ablauf etwaiger Stornofristen
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art der Veranstaltung und den verfügbaren Mitteln
Förderungen erfolgen ausschließlich per Überweisung an den jeweiligen Veranstalter oder durch Beschaffung einer konkreten Sachspende (keine Barauszahlungen, Ausnahmen nur nach Vorstandsbeschluss)
6. Bewertungskriterien und Punktesystem
Die Bewertung der Anträge erfolgt durch den Vorstand anhand des folgenden Punktesystems:
6.1 Mitgliedschaft
ER-Mitglied: 3 Punkte
Mitglied einer anderen heidnischen Organisation: 1 Punkt
Ohne Mitgliedschaft: 0 Punkte
6.2 Persönliche Situation
Je Kind / besondere Notlage: 1 Punkt
6.3 Art der Veranstaltung
Eldathing und ER-Veranstaltung: 3 Punkte
Ostara und andere Asatru-Veranstaltung: 2 Punkte
Weitere heidnische Veranstaltung: 1 Punkt
7. Förderquoten
Die Höhe der Förderung orientiert sich an der Punktzahl und an den verfügbaren Mitteln:
Kinder und Jugendliche sollen nach Möglichkeit zu 100% unterstützt werden
Erwachsene werden je nach Gesamtpunktzahl und Bedürftigkeit mit 30%, 50% oder 70% der Kosten unterstützt
Der Grundsatz der „Hilfe zur Selbsthilfe“ wird berücksichtigt