Förderrichtlinien

Förderrichtlinien des Fördervereins des Eldaring e.V.

1. Grundsätze und Ziele

Der Förderverein des Eldaring e.V. unterstützt langfristig und vorausschauend bedürftige Personen sowie Veranstaltungen, die im Einklang mit dem Selbstverständnis des Eldaring e.V. stehen. Alle Antragsteller müssen dieses Selbstverständnis sowie die Vereinsziele und -zwecke des Eldaring e.V. anerkennen und entsprechend handeln.

2. Finanzierung und Mittelverwendung

2.1 Einnahmequellen

  • Mitgliedsbeiträge

  • Spenden (einschließlich zweckgebundener „Bettenspenden“ auf Abruf)

  • Fundraisingaktivitäten (wie z.B. „Kinderauktionen“)

  • Überschüsse aus der Durchführung von Veranstaltungen

2.2 Mittelverwendung

  • Maximal 50% des zum 1. des jeweiligen Quartals vorhandenen Vereinsvermögens werden für Fördermaßnahmen eingesetzt

  • Circa 33% bleiben für vereinsinterne Verwaltung und Organisation reserviert

  • Etwa 50% werden als Rücklagen gebildet

3. Förderfähige Personenkreise

3.1 Zielgruppen

  • Kinder und Jugendliche

  • Unterstützungsbedürftige Personen (z.B. Rentner, Schüler, Studenten, Geringverdiener, Empfänger von Sozialleistungen, Schwerbehinderte)

  • Personen in besonderen finanziellen Notlagen (z.B. bei kurzfristiger Arbeitslosigkeit, Unwetterkatastrophen oder während einer Pandemie)

3.2 Ausschlusskriterien

Nicht gefördert werden Anträge von Personen für nicht bedürftige Zwecke, wie beispielsweise für Reisen (z.B. Islandflüge) oder Anschaffungen (z.B. Autokäufe).

4. Förderfähige Veranstaltungen und Maßnahmen

4.1 Förderfähige Veranstaltungen

  • Eldathing und weitere Veranstaltungen des Eldaring e.V.

  • Veranstaltungen der Herde (Mitsommer, Berkum, Jul, Workshops)

  • Ostaraveranstaltungen der Lokis Lapsus GbR/Eldaring

  • IASC und andere Asatru-Veranstaltungen

  • Veranstaltungen anderer heidnischer Vereine (z.B. Tempelbau e.V., PFI e.V., VFGH e.V., AEN e.V.)

  • Weitere Veranstaltungen mit heidnischem Bezug (z.B. ICCS)

4.2 Weitere förderfähige Maßnahmen

  • Beschaffung von Hilfsmitteln (durch Miete oder Kauf) zur Unterstützung benachteiligter Personen, um am heidnischen Leben teilnehmen zu können (z.B. Auffahrrampen für Rollstühle)

  • Weitere Maßnahmen nach Einzelfallprüfung, wobei die Förderung stets verhältnismäßig sein muss

5. Antragsverfahren

5.1 Antragstellung

  • Formlose Anträge mit kurzer Begründung per E-Mail oder über die Webseite foederverein.eldaring.de

  • Bei Veranstaltungen mit kostenfreier Stornofrist müssen Anträge spätestens 4 Wochen vor Ablauf dieser Frist eingehen

5.2 Erforderliche Angaben

  • Mitgliedschaft im Eldaring e.V. oder in anderen heidnischen Organisationen (freiwillige Angabe)

  • Nicht-Mitglieder müssen das Selbstverständnis, die Ziele und Zwecke des Eldaring e.V. bejahen

  • Wahrheitsbestätigung durch den Antragsteller: „Ich bestätige bei den Göttern, dass die oben genannten Angaben der Wahrheit entsprechen“

  • Unterzeichnung der entsprechenden Datenschutzerklärung

5.3 Bearbeitungsverfahren

  • Prüfung des Antrags durch den Vorstand

  • Verbindliche Zu- oder Absage vor Ablauf etwaiger Stornofristen

  • Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art der Veranstaltung und den verfügbaren Mitteln

  • Förderungen erfolgen ausschließlich per Überweisung an den jeweiligen Veranstalter oder durch Beschaffung einer konkreten Sachspende (keine Barauszahlungen, Ausnahmen nur nach Vorstandsbeschluss)

6. Bewertungskriterien und Punktesystem

Die Bewertung der Anträge erfolgt durch den Vorstand anhand des folgenden Punktesystems:

6.1 Mitgliedschaft

  • ER-Mitglied: 3 Punkte

  • Mitglied einer anderen heidnischen Organisation: 1 Punkt

  • Ohne Mitgliedschaft: 0 Punkte

6.2 Persönliche Situation

  • Je Kind / besondere Notlage: 1 Punkt

6.3 Art der Veranstaltung

  • Eldathing und ER-Veranstaltung: 3 Punkte

  • Ostara und andere Asatru-Veranstaltung: 2 Punkte

  • Weitere heidnische Veranstaltung: 1 Punkt

7. Förderquoten

Die Höhe der Förderung orientiert sich an der Punktzahl und an den verfügbaren Mitteln:

  • Kinder und Jugendliche sollen nach Möglichkeit zu 100% unterstützt werden

  • Erwachsene werden je nach Gesamtpunktzahl und Bedürftigkeit mit 30%, 50% oder 70% der Kosten unterstützt

  • Der Grundsatz der „Hilfe zur Selbsthilfe“ wird berücksichtigt